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"Unsere Natur bewegt"

 

Natur ist Leben, ist Bewegung. Wer im Naturpark Ebbegebirge die Begegnung mit der Natur sucht, wird überall ihre Bewegung, ihre Lebendigkeit spüren und sich unwillkürlich von ihr bewegen lassen. Dies gilt sowohl für den Körper, wie für den Geist.

 

Ebbe-Bach      Wandergruppe im Mischwald

 

Erleben Sie auf einer Wanderung die Bewegung der Bäume, des Wassers, der vielen kleinen und großen Tierarten. Betrachten Sie die vorbeiziehenden Wolken und erfahren Sie wie mit jedem Atemzug, mit jedem Schritt Körper und Geist zueinander finden. 

 

Dabei ist Wandern, ob klassisch oder als Nordic Walking, nur eine der vielen Möglichkeiten sich in der Natur zu bewegen.

Im Sommer bestehen vielfältige Möglichkeiten zum Radfahren, Segeln, Kanu fahren oder Schwimmen. Im Winter können Sie auf gespurten Loipen die tief verschneiten Wälder des Ebbekamms oder des Bilsteiner Berglandes entdecken. Auch Alpin-Ski ist möglich, etwa in Fahlenscheid oder an der Hohen Bracht.

 

KlettergartenEine besondere Möglichkeit zur sportlichen Betätigung in der Natur bietet ein Kletterpark im Repetal, wo Sie hoch in den Kronen der Bäume Mut, Teamfähigkeit und sportliches Geschick unter Beweis stellen können.

 

Wer es noch sportlicher mag, für den dürften Laufwettbewerbe, wie etwa der Hohe Bracht-Berglauf oder der weit über die Region hinaus bekannte Südsauerlandlauf eine echte Herausforderung darstellen.

 

Wie auch immer Sie sich in der Natur bewegen möchten, wenn Sie nebenstehende Hinweise zu einem naturverträglichen Verhalten beachten, steht einem ungetrübten Naturgenuss und einem wunderschönen Aufenthalt im Naturpark nichts im Wege.

 

 

Zu Gast in Wald und Flur

 

Wald und Flur im Naturpark sind gleichermaßen Erholungsraum für Gäste und Einheimische, Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Wirtschaftsraum für diejenigen, denen der Grund und Boden gehört.

 

Im Interesse eines guten, respektvollen Miteinanders zwischen Mensch und Natur sowie zwischen Erholungssuchenden und Grundeigentümern beachten Sie bitte folgende Hinweise:

 

Sie dürfen

  • den Wald zum Zwecke der stillen Erholung (Wandern, Joggen, Walken; Radfahren auf Straßen und festen Wegen) ohne gesonderte Erlaubnis auf eigene Gefahr betreten.

Eine Selbstverständlichkeit sollte sein

  • nur auf den eigens ausgewiesenen Parkplätzen oder öffentlichen Verkehrsflächen zu parken

  • keine Pflanzen und Bäume zu beschädigen

  • keinen Abfall zu hinterlassen

  • Lärm zu vermeiden

  • die Tierwelt in Wald und Feld nicht zu beunruhigen, insbesondere am frühen Morgen und während der Dämmerung

  • land-, forst-, jagd- und teichwirtschaftliche Einrichtungen nicht zu beschädigen sowie die Bewirtschaftungsmaßnahmen der Eigentümer nicht zu behindern.

Sie benötigen eine Erlaubnis des Waldbesitzers für

  • Sportveranstaltungen mit größerer Teilnehmerzahl

  • Veranstaltungen mit wirtschaftlichem Zweck

  • Veranstaltungen, die Installationen erfordern

Verboten ist das Betreten von

  • Forstkulturen und Dickungen

  • als gesperrt gekennzeichneten Waldflächen (gilt auch für im Zuge von Holzeinschlagsarbeiten durch Hinweisschilder oder Bänder abgesperrte Wege)

  • Waldflächen, auf denen Holz eingeschlagen oder aufbereitet wird

  • jagdlichen Einrichtungen (z. B. Hochsitze, Futterstellen)

  • Gebieten zum Schutz der Natur (NSG, LB, ND) außerhalb fester Wege und ausgewiesener Wanderwege.

Verboten ist ferner

  • Hunde im Wald außerhalb der Wege frei laufen zu lassen

  • in der Zeit vom 01.03. - 31.10. im Wald zu Rauchen

  • im Wald Feuer anzuzünden

  • im Wald zu zelten

  • im Wald (inkl. Wege) mit einem PKW oder Motorrad zu fahren

 

 

 

 

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